Neue Gesetzesregelung für härtere Verkehrsstrafen in Kraft

die Verweigerung eines Alkotests wird mit ebenfalls mit 6 bis 12 Monaten Haft bestraft. Die Gesetzesänderung wurde am vergangenen 22. November im Kongress beschlossen und trat am vergangenen Samstag in Kraft

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Erstellt am: 04.12.2007 01:45 Uhr

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