José Fernández, Generaldirektor von Costas, lehnte den Einspruch der Anwohner mit der Begründung ab, dass es keine ausreichende Dokumentation darüber gebe, dass die Häuser vor 1988 gebaut wurden. Viele der Betroffenen sind inzwischen im Ruhestand und müssen ihren Lebensunterhalt mit einer rund 400 Euro Rente bewältigen. Eine Zwangsenteignung mit dem verbundenen Abbruch der Gebäude würde dessen finanzieller Ruin bedeuten. Die Betroffenen machten ihrem grossen Ärger Luft, indem sie an die vielen Hotels und Ferienanlagen erinnerten, die seit 1988 -ohne die notwendigen Bewilligungen -zu nahe an der Küste gebaut und nie abgerissen wurden. Der entsprechende Gesetzesartikel schreibt einen 20 Meter breiten Streifen vor, der für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss. Seit 2006 wurde diese Sperrzone sogar auf 100 Meter erhöht.
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Erstellt am: 10.08.2007 08:33 Uhr