Spanien -Selbständige in Spanien sollen nach einer Pleite ihres Geschäftes ebenso einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wie Angestellte. Für 30 Euro mehr im Monat können sich die so genannten Autonomos ab 2009 versichern und erhalten dann auch ein Arbeitslosengeld. Speziell werden dabei diejenigen bedacht, die für einen einzigen Arbeitgeber arbeiten, aber eigenständig für ihre Sozialabgaben aufkommen müssen. Auch der Mutterschaftsurlaub ist dann für selbständige Mütter möglich.
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Erstellt am: 14.10.2007 21:48 Uhr