Da die Air Berlin aber bereits ohne LTU größter ausländischer Anbieter von Flugreisen in Spanien ist, hat das Gericht entschieden, dass es auch unter Berücksichtigung der Einflüsse auf den Wettbewerb keinen Grund gebe, den Antrag abzulehnen. Damit steht auch der Markenname LTU auf dem Spiel, da bei Air Berlin intern bereits darüber diskutiert wird, den Markennamen LTU aufzulösen.
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Erstellt am: 11.09.2007 10:53 Uhr