Alarmzustand für Spanien

Seit dem 25.10.2020 ist der verhängte Alarmzustand für ganz Spanien in Kraft getreten und im BOE veröffentlicht worden, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln. Die Notwendigkeit des Alarmzustandes war gegeben und damit konnte eine landesweite Ausgangssperre verhängt werden. Diese gilt nun von 23:00 bis 06:00 Uhr morgens und für die nächsten zwei Wochen. Die Kanaren sind aufgrund der guten epidemiologischen Zahlen von dieser Ausgangssperre nicht betroffen. Die spanische Regierung plant, diesen Alarmzustand bis zum 09. Mai 2021 verlängern zu lassen, jedoch muss das vom Kongress abgesegnet und genehmigt werden, was Sánchez für diese Woche angesetzt hat. Nicht von der Ausgangssperre betroffen sind Menschen, die zur Arbeit oder auf dem Heimweg sind, Medikamente besorgen oder sich um Kinder oder Hilfsbedürftige kümmern.

Der Unterschied von diesem zum ersten Alarmzustand ist, dass die Verfügungsgewalt hinsichtlich der Maßnahmen bei den lokalen Regierungsstellen liegt. Somit können diese auch entscheiden, dass ein Bezirk mit einer hohen Inzidenz komplett unter Quarantäne steht und ein Bezirk mit guten Zahlen Lockerungen zugewiesen bekommt. Die Regierung behält sich jedoch das Recht vor, einzugreifen.

Weiterhin ist es aber notwendig, das FCS-Formular ausgefüllt bei der Einreise vorzulegen.

HIER GEHT ES ZUM FORMULAR