Aus kulturellen oder religiösen Gründen und besonders viel in Afrika und dem Nahen Osten verbreitet, ist die weibliche Genitalverstümmelung. Die oft stümperhafte Entfernung von Gewebe an den Genitalien von Frauen ist eine Praxis, die ernste physischen und psychischen Folgen für die betroffenen Frauen haben.
Da die Kanaren, wegen ihrer Nähe und Beziehung mit dem afrikanischen Kontinent, eine der spanischen Regionen mit den meisten potenziellen Opfer dieser Form sind, hat man eine Stiftung zwischen der Universität Wassu und Universität Barcelona (UAB) hergestellt. Eine der Autoren, Amalia Gomez, sagt, dass auf den kanarischen Inseln mehr als 11.000 Menschen leben, die aus Ländern, in denen FGM praktiziert wird stammen. Die meisten von ihnen kommen aus dem Senegal, Mauretanien, Nigeria, Guinea-Bissau, Conakry und Ghana. Innerhalb dieser Gruppe schätzt die Stiftung, daß es auf den Kanaren heute etwa 3.860 potenzielle Opfer gibt, die entweder bereits beschnitten sind oder sind in großer Gefahr befinden, das unmenschliche Ritual über sich ergehen lassen zu müssen.
In dieser großen Gruppe von Betroffenen, befinden sich mindestens Eintausend Mädchen unter 14 Jahren. Es wird aus kulturellen Gründen getan, es hat mit Tradition zu tun, es wird als ein Übergangsritus angesehen, sagte Amalia Gomez.
In diesem Sinne arbeitet nicht nur Stiftung Wassu an Forschung und Lehre, sondern erarbeitet auch ein spezifisches Präventionsprojekt in Gambia. Wir haben Untersuchungsergebnisse, die zeigen, dass vielen Frauen, die einer weibliche Genitalverstümmelung unterzogen wurden, nicht nur an gravierende Folgen bei ihrer eigenen Gesundheit leiden, sondern auch, das Babys unter fetalen Stress leiden, so ein Sprecher.
Eine Studie, die von einer spanischen Agentur, die Bevölkerungsdaten und Zahlen auswertet, schätzt die potenzieller Opfer, im Falle von Ländern wie Gambia oder Mauretanien, auf über 80 % der gesamten weiblichen Bevölkerung.
Es ist ein Verbrechen, eine Verletzung, definiert und durch das Strafgesetzbuch sanktioniert. Die Täter können mit bis zu 12 Jahren Gefängnis rechnen und haben keine Möglichkeit zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
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Erstellt am: 19.03.2014 12:36 Uhr