Pedro Guerra

Im Alter von 16 Jahren begann er seine öffentlichen Auftritte bei verschiedenen Volksfesten auf der Insel. Sein erster wichtiger Auftritt fand im Rahmen des Patronatsfestes von Güímar zusammen mit anderen wichtigen kanarischen Gruppen wie Taburiente und Los Sabandeños und dem Liedermacher Luis Eduardo Aute statt.
Er war Teil des Taller Canario de Canción, besser bekannt als Taller Canario oder einfach Taller, einer Musikgruppe, die 1985 auf Teneriffa zusammen mit Andrés Molina, Rogelio Botanz und Marisa Delgado gegründet wurde.

Wann: 12. Dezember / 19:00 Uhr
Wo: Edificio Central Universidad de La Laguna, Padre Herrera, 38200 San Cristóbal de La Laguna
Telefon: 922 319 000
Plus Code: FMJM+CM San Cristóbal de La Laguna
Infos: pedroguerra.com
Tickets: tomaticket.es


MaliBlues

Im TEA Tenerife Espacio de las Artes wird der Film Mali Blues gezeigt, ein Lied für Frieden und Freiheit, der die Verwüstungen der dschihadistischen Besatzung im Norden des afrikanischen Landes zeigt. Unter der Leitung von Lutz Gregor bietet er eine Reise durch die Kultur Malis, die als Wiege des modernen Blues gilt, und den Kampf der Künstler für Frieden und Meinungsfreiheit.
Diese musikalische Reise durch das Herz des afrikanischen Landes wird begleitet von der Schauspielerin und Sängerin Fatomata Diawara, dem traditionellen Ngoni und Griot-Musiker Bassekou Kouyaté, dem Straßenrapper Meister Soumy und dem Anführer der Tuareg-Gruppe Ahmed Ag Kaedi. Karten können an der Abendkasse des Veranstaltungsortes oder über die Website unten abgeholt werden.

Wann: 29. November / 17:00 Uhr
Wo: TEA, Tenerife Espacio de las Artes, Avda. De San Sebastián 10, 38003 Santa Cruz
Telefon: 922 849 090
Plus Code: FP7X+GP Santa Cruz de Tenerife
Infos: TEA
Karten: teatenerife.es


Tests auf der Insel

Hier eine Auswahl von Lesern der Seite (Vielen Dank) von Instituten, die den Coronatest anbieten. Keine Garantie auf Vollständigkeit!

NameStrasseOrt
HOSPITEN RAMBLARambla de Santa Cruz 115 38001 Santa Cruz
GESTIÓN DE CENTROS MÉDICOS MAPFRECalle José Hernández Alfonso 2638003 Santa Cruz
LABORATORIO PILAR CASTRO MÉNDEZCalle Juan Pablo II 15 Bajo38004 Santa Cruz
LABORATORIOS BRIMECalle Heliodoro Rodriguez López 3638005 Santa Cruz
HOSPITAL QUIRÓNSALUD TENERIFECalle Poeta Rodriguez Herrera 138006 Santa Cruz
HOSPITAL SAN JUAN DE DIOSCtra. Santa Cruz Laguna 5338009 Santa Cruz
ASOCIACIÓN COOPERACIÓN JUVENILCalle Sgto. Provisional 4138010 Santa Cruz
EUROFINS MEGALAB MAYORAZGO SLUCalle Subida al Mayorazgo 1138110 Santa Cruz
LABORATORIOS CLARA RODRIGUEZ SLPPlaza del Dr. Olivera 1238202 San Cristóbal de La Laguna
LABORATORIO DAMIÁN TRUJILLO SLPCalle Nuñez de la Peña 9238203 San Cristóbal de La Laguna
LABORATORIOS FINCA ESPAÑA S.LAv. Las Palmeras 5338205 San Cristóbal de La Laguna
UNIVERSIDAD DE LA LAGUNA (IUETSPC)Av. Astrofisico Francisco Sánchez, s/n. Campus de Anchieta38296 San Cristóbal de La Laguna
CENTROS MEDICOS SALUS CANARIAS (CLINICA VIDA)C/ Magnolias 2, Urb. San Miguel38300 La Orotava
LABORATORIO LORENZO PERERACalle Calvario 738300 La Orotava
CLINICA TARA. (TACORONTE SA)Calle Casas Altas 738350 El Torreon
CLINICAS CROZIER SLCalle Santo Domingo 21 - LOC 138400 Puerto de la Cruz
HOSPITÉN BELLEVUECalle Alemania 638400 Puerto de la Cruz
CENTRO MEDICO SAN MARCOSAvda. 25 de Abril, Edificio Isla Afortunada1, local alto38430 Icod de los Vinos
LABORATORIO JOSÉ CURBELO GILAv. de Santa Cruz 4638500 Güímar
LABORATORIO SAN ISIDRO SLPCalle de Erese, oficina 2 38611 San Isidro
CENTRO MÉDICO DOCTOR PALM MARAvenida el Palm-Mar 66, L9 38632 Palmar
HOSPITEN SURCalle Siete Islas 838660 Arona
HOSPITAL QUIRÓNSALUD COSTA ADEJEUrbanización San Eugenio38660 Adeje
INTERNATIONAL FAÑABE SALUDAvenida de Bruselas, C.C Fañabé Plaza, planta 2, local 345, 38660 Adeje
LABORATORIO ANDRÉS BONNET PÉREZAv. Ernesto Sarti 12 Bajo38660 Costa Adeje
INTERNACIONAL ADEJE SALUD SLC/habitats Del Duque 138670 Adeje
MEDICAL FARMA SALUD SLUCalle Londres 10238678 Adeje

Ruta de Tapas

Auch in diesem Jahr und gerade in der Krise nehmen 14 Gastronomiebetriebe an dieser Initiative teil und bieten Tapas oder Gerichte zu einem Preis von 3,50 Euro einschließlich Getränk an.
Diesmal können auch Taxis benutzt werden, um zu den einzelnen Betrieben zu fahren. Allerdings muss dies zu mindestens zwei Betrieben geschehen. Die Liste der teilnehmenden Betriebe liegt in den Taxis und den Restaurants aus. Dieser Dienst ist kostenlos von Donnerstag bis Samstag zwischen 19.00 und 23.00 Uhr.

Wann: 29. Oktober bis 22. November
Wo: Santiago del Teide
Teilnehmende Unternehmen:
Restaurante El Patio
Restaurante Chinyero
Cafetería Tindaya
Cafetería Asturias
Pastelería El Paseo
Cappuccino María
Tasca Donde Tato
Pizzería Aldo´s Pizza
Restaurante Plaza
Tasca Juanito
Restaurante La Quinta
Pepi Vintage und das
Restaurante Pancho y Tapas y Más Tapas


Bei der Einreise zu beachten

Folgende Bedingungen sind bei der Einreise zu beachten:

  1. Um Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Kanarischen Inseln zu erhalten, müssen touristische Nutzer über sechs Jahren, die nicht aus dem Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln kommen, nachweisen, dass sie innerhalb eines Zeitraums von höchstens 72 Stunden vor ihrer Ankunft den aktiven Infektionsdiagnosetest der Gesundheitsbehörden gemacht haben, der bescheinigt, dass der touristische Nutzer nicht positiv als Überträger von COVID-19 getestet wurde.
  2. Vor der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses für die Unterbringung von Touristen in einer der touristischen Einrichtungen der Kanarischen Inseln werden Sie darüber informiert, dass die Bedingungen für den Zugang zu diesen Einrichtungen die Akkreditierung der Durchführung des oben genannten diagnostischen Tests beinhalten.
  3. Diese Regelungen gelten NICHT für Bewohner der Kanaren, die als Übernachtungstouristen auf andere Kanareninseln reisen, sofern sie eine Eidesstattliche Erklärung unterschrieben vorlegen können, mit der sie bestätigen, in den letzten 15 Tagen die Kanaren nicht verlassen zu haben und in dieser Zeit keine Covid-19-Symptome hatten sowie für Reisende mit Wohnsitz außerhalb der Kanaren, die dem Beherbergungsbetrieb ein Reisedokument vorlegen können das belegt, dass die Einreise auf die Kanaren länger als 15 Tage her ist und zusätzlich in einer Eidesstattlichen Erklärung bestätigt wird, dass sie in den letzten 15 Tagen keine Covid-19-Symptome hatten. Diese unterschiedliche Behandlung beruht auf der Tatsache, dass diese Menschen kein potentielles Risiko für die Gesundheitskapazität der kanarischen Gesundheitszentren darstellen.
  4. Die Vermieter der Beherbergungsbetriebe sind dazu verpflichtet, ihre Gäste im Vorwege über die genannten Einreisebestimmungen zu informieren sowie darüber, dass der Zugang zur touristischen Unterkunft nur gewährt werden darf bei Vorliegen eines negativen Corona-Tests (bzw. der Eidesstattlichen Erklärung, falls von der Testpflicht ausgenommen).
  5. Die Unterbringungseinrichtung hat jede Person den Zugang zu verweigern, die für sie die geltenden Bedingungen nicht erfüllt.
    Ungeachtet dessen und wenn der Grund für die Verweigerung des Zugangs das Fehlen des oben genannten diagnostischen Tests ist, muss in der Einrichtung über die Orte informiert werden, an denen sie diesem Test unterzogen werden könnte, oder diese Möglichkeit in der Einrichtung selbst auf Kosten des touristischen Nutzers anbieten. Ausnahmsweise können in dem Fall, dass der touristische Nutzer keinen Test vorweisen kann aber seine Bereitschaft zur Durchführung des Tests nachweist, ausnahmsweise Zugang und Übernachtung für die zur Erlangung der Ergebnisse erforderliche Zeit genehmigt werden. In diesem Fall kann der touristische Nutzer den Raum nur verlassen, um den Test zu machen und die Ergebnisse einzuholen.
  6. Jeder Beherbergungsbetrieb hat an seiner Rezeption in mindestens fünf Gemeinschaftssprachen Hinweise und Informationen über die in diesem Artikel genannten Zugangsbedingungen auszuhängen.
  7. Der Nachweis des Tests in elektronischer oder Papierform muss neben den Identitätsangaben der getesteten Person auch den Namen des durchführenden Labors und den Zeitpunkt der Durchführung des Tests beinhalten.
  8. Innerhalb von maximal 48 Stunden vor der Abreise aus dem Beherbergungsbetrieb werden touristische Nutzer, deren Bestimmungsort entweder einen negativen Test auf COVID-19 oder Quarantäne für ihre Rückkehr verlangt, von der Einrichtung von Orten, an denen diagnostische Tests durchgeführt und von den Gesundheitsbehörden genehmigt werden können, wie es der Rückreisezielort erfordert, und an denen eine Bescheinigung über die Durchführung des Tests, seine Bedingungen und das Ergebnis ausgestellt wird.
  9. Die Beherbergungsbetriebe auf den Kanarischen Inseln müssen dem kanarischen Gesundheitsdienst die Informationen, die in den Anmeldeformularen gemäß der Verordnung INT/1922/2003 vom 3. Juli 2003 enthalten sind, zusammen mit den Unterlagen zur Verfügung stellen: Den Nachweis, dass der Kunde die in den vorstehenden Abschnitten genannten Bedingungen für den Zugang zu der Einrichtung erfüllt.
  10. Bei Einreise muss die spanische Tracing-App „Radar Covid“ aktiviert werden und während des Aufenthalts sowie bis einschließlich dem 15. Tag nach Ausreise aktiviert bleiben (Links zur App siehe unten).

   
Jeder Beherbergungsbetrieb ist für die Verarbeitung der Daten verantwortlich, die er von den Personen erhebt, die seine Dienstleistungen gebucht oder in Auftrag gegeben haben. Diese Einrichtungen stellen sicher, dass die obligatorischen Sicherheitsmaßnahmen angewendet werden, die ergeben sich aus der entsprechenden Risikoanalyse, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Verarbeitungen besondere Datenkategorien betreffen.

Links zu den Apps:

    

Eine Übersicht von Testmöglichkeiten finden Sie unter:

   


Alarmzustand für Spanien

Seit dem 25.10.2020 ist der verhängte Alarmzustand für ganz Spanien in Kraft getreten und im BOE veröffentlicht worden, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln. Die Notwendigkeit des Alarmzustandes war gegeben und damit konnte eine landesweite Ausgangssperre verhängt werden. Diese gilt nun von 23:00 bis 06:00 Uhr morgens und für die nächsten zwei Wochen. Die Kanaren sind aufgrund der guten epidemiologischen Zahlen von dieser Ausgangssperre nicht betroffen. Die spanische Regierung plant, diesen Alarmzustand bis zum 09. Mai 2021 verlängern zu lassen, jedoch muss das vom Kongress abgesegnet und genehmigt werden, was Sánchez für diese Woche angesetzt hat. Nicht von der Ausgangssperre betroffen sind Menschen, die zur Arbeit oder auf dem Heimweg sind, Medikamente besorgen oder sich um Kinder oder Hilfsbedürftige kümmern.

Der Unterschied von diesem zum ersten Alarmzustand ist, dass die Verfügungsgewalt hinsichtlich der Maßnahmen bei den lokalen Regierungsstellen liegt. Somit können diese auch entscheiden, dass ein Bezirk mit einer hohen Inzidenz komplett unter Quarantäne steht und ein Bezirk mit guten Zahlen Lockerungen zugewiesen bekommt. Die Regierung behält sich jedoch das Recht vor, einzugreifen.

Weiterhin ist es aber notwendig, das FCS-Formular ausgefüllt bei der Einreise vorzulegen.

HIER GEHT ES ZUM FORMULAR

 


Keine Reisewarnung für die Kanarischen Inseln

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen noch gewarnt. Ab dem 24. Oktober 2020 gilt dies nicht mehr für die Kanarischen Inseln.

Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln, zum Risikogebiet eingestuft wurde.

Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 grundsätzlich wieder möglich, mit Beschränkungen im Land. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.

Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.

Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.

 


Ganz Spanien Risikogebiet

Ganz Spanien wird aktuell als Gebiet, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ausgewiesen.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung bestehen.

Infos zu Quarantäne, Testpflicht, Kostenlose Tests, Merkblatt und Aussteigekarte finden Sie HIER.

Einreise aus einem Risikogebiet HIER WEITERE INFOS


Zapfenstreich um 01:00 Uhr

Die kanarische Regierung hat am 20.08.2020 weitere Maßnahmen beschlossen, die die sich beschleunigende Ausbreitung von Corona auf den Kanaren bremsen soll. Dies hat die kanarische Regierung auf ihrer offiziellen Webseite bekannt gegeben.

Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die vollständige Schließung der Nachtlokale auf allen Kanarischen Inseln. Das betrifft Diskotheken, Partyterrassen, Tanzsäle, Coctailbars, egal ob mit oder ohne Livemusik. Diese müssen vollständig schließen und dürfen auch ihre Außenbereiche nicht mehr betreiben.

Auch für alle andere Gastronomiebetriebe, Bars, Cafés und Restaurants werden neue Einschränkungen eingeführt. Sie müssen spätestens um 01:00 Uhr schließen und dürfen nach 00:00 Uhr keine neuen Gäste mehr einlassen.

Der Beschluss der Regierung soll am Freitag, 21.08.2020, im kanarischen Amtsblatt (BOC) veröffentlicht werden. Vermutlich werden die Maßnahmen dann im Moment der Veröffentlichung in Kraft treten, so wie es bereits bei der Verschärfung der Maskenpflicht am vergangenen Freitag der Fall war.

Die kanarische Regierung sieht insbesondere im exzessiven Nachtleben den Grund für die vor allem bei jungen Menschen stark zunehmende Zahl von Coronafällen. Rund 85% aller Neuansteckungen auf den Kanaren würden zurzeit bei Personen unter 30 Jahren entdeckt und stünden im Zusammenhang mit Aktivitäten des Nachtlebens und privaten Partys, bei denen die Regeln nicht eingehalten würden, erklärte die Regierung kürzlich.

 


Keine Straßenbahn ab 00:00 Uhr

Die Straßenbahn von Teneriffa wird ab Freitag, den 21.08.2020, den Nachtdienst gemäß den neuen Maßnahmen gegen Covid-19 aussetzen, so dass die Fahrzeuge in den frühen Morgenstunden des Samstags, Sonntags und an Feiertagen, zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr, nicht in Betrieb sein werden.

In Anbetracht der neuen Kontroll- und Präventivmaßnahmen gegen Covid-19, die von der Regierung der Kanarischen Inseln erlassen wurden, und in Befolgung der Anweisungen des Cabildo von Teneriffa, wird Metrotenerife ab Mitternacht den ununterbrochenen Nachtdienst am Wochenende, den die Linie 1 von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr angeboten hat, aussetzen.

Diese Variante des Dienstes wird beibehalten, während die letzten von der regionalen Exekutive festgelegten Kontrollmaßnahmen aktiviert werden, informiert Metropolitano in einer Pressemitteilung.
Auf der anderen Seite wird der Wochenend-Tagesdienst an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der gewohnten Weise fortgesetzt.

Die Linie 1 als auch die Linie 2 beginnen den Dienst um 06:00 Uhr morgens und enden um Mitternacht.
Es sei daran erinnert, dass die maximale durchschnittliche Auslastung pro Straßenbahn immer noch 66% beträgt und dass die Kapazität auf 132 Sitzplätze pro Einheit begrenzt ist (64 Sitzplätze, alle Sitze in jeder Straßenbahn + 68 Stehplätze, 2 Personen pro Quadratmeter).

Ebenso wendet Metrotenerife weiterhin Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen und -protokolle an, damit das Stadtbahnsystem mit größtmöglicher gesundheitlicher Sicherheit funktioniert, abgesehen von der Beeinflussung der Einhaltung anderer wichtiger Vorschriften wie der obligatorischen Verwendung von Masken.