Spruch zum 26.02.12

„Ein Bankier ist ein Mensch, der seinen Schirm verleiht, wenn die Sonne scheint, und ihn sofort zurückhaben will, wenn es zu regnen beginnt.“

Mark Twain

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Erstellt am: 26.02.2012 00:49 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:

Die Rückverfolgung von IP-Adressen wurde für rechtswidrig erklärt
Aufgrund einer Beschwerde des Piratenpartei-Mitglieds Patrick Breyer wurde die Rückverfolgung von dynamischen IP-Adressen als rechtswidrig erklärt. Zudem dürfen ermittelnde Behörden nicht mehr „einfach so“ Passwörter und PINs von Providern erfragen.
Patrick Breyer legte Beschwerde vor dem Verfassungsgericht ein: er sieht die Angabe von persönlichen Daten bei der Anmeldung eines Telefon- oder Internetanschlusses mittels Prepaid, das Recht der Provider, einen Ausweis zu verlangen, sowie die Auskunftspflicht gegenüber ermittelnden Behörden als Eingriff in seine Grundrechte.

Und das Urteil wertet er als einen „großen Erfolg“: „Wir sind froh, dass die Anonymität der Nutzer im Netz künftig besser geschützt ist.“ Denn: Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht erklärte nun die Ermittlung von Passwörtern und PINs seitens der zuständigen Behörden in seiner derzeitigen Form für rechtswidrig. Kundeninformationen dürfen nur noch mit einem richterlichen Beschluss bei den Providern angefordert werden. Zudem ist es nicht erlaubt, dynamische IP-Adressen den personenbezogenen Daten zuzuordnen.
Laut Piratenpartei konnten bisher Ermittlungsbehörden selbst bei „Bagatelldelikten“ und ohne richterliche Genehmigung entsprechende Daten von den Providern anfordern.
Ebenso konnten in Deutschland Tausende Nutzer von Filesharing-Tauschbörsen unter Berufung auf die entsprechenden Paragraphen im Telekommunikationsgesetz ermittelt und somit von der Musik- oder Filmindustrie abgemahnt werden. Dies gilt mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun als „verfassungswidrig“. Bis zum 30. Juni 2013 wird jedoch noch die Fortsetzung der aktuellen Praxis gewährt.
Gelesen: Netzwerk.de

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Erstellt am: 25.02.2012 18:45 Uhr

Triumpf über die Beschlagnahme von Facebook-Accounts bleibt wohl aus

Das gewünschte Erfolgserlebnis schwindet: Zum ersten Mal wollte ein Richter Facebook zur Herausgabe von Daten zwingen. Doch der Angeklagte macht einen „Strich durch die Rechnung“ und somit den Justiz-Traum von einem „spektakulären Machtkampf“ zunichte

Dabei hoffte die Justiz, dass der Reutlinger Prozess zum Präzedenzfall werden könnte. Denn wenn Richter Hamann auf offiziellem Rechtsweg den Facebook-Account des Angeklagten hätte beschlagnahmen dürfen, wäre das für unzählige Strafverfahren in ganz Deutschland von entscheidender Bedeutung gewesen.

Auslöser: Ein 20-jähriger Angeklagter aus Reutlingen wird beschuldigt, einem Kumpel über Facebook entscheidende Hinweise zu einem Einbruch gegeben zu haben. Doch die Beweisführung ist schwierig angesichts der Tatsache, dass die Ermittler an die verschickten Nachrichten über das soziale Netzwerk Facebook nicht so einfach herankommen.

Es gehe jedoch gar nicht darum, einen Präzedenzfall zu schaffen und Facebook mit allen rechtlichen Mitteln zur Herausgabe der Daten zu zwingen, so der Richter. Sein einziges Ziel sei es, den Verdacht gegen den 20jährigen Angeklagten aufzuklären, was ihm nun sicher schneller gelingen dürfte als über ein teures und langwieriges Rechtshilfeersuchen, denn der 20-jährige Angeklagte kündigte zum Prozessauftakt an, dass er die Daten aus seinem Facebook-Profil freiwillig preisgeben will. Das Gericht verlangt nun eine offizielle CD von Facebook in Irland, wobei keiner abschätzen kann, wie lange das dauert ..

Allerdings wolle er nicht ewig auf eine Reaktion von Facebook warten, so der Richter. Notfalls werde er sich auch mit der herkömmlichen Beweisführung und den vorhandenen Indizien zufriedengeben. Spätestens im April will er das Verfahren abgeschlossen haben. Sollten bis dahin keine Ergebnisse von Facebook vorliegen, würde ihn das auch nicht stören, betonte er: „ein Strafrichter kann damit leben, dass er als Tiger startet und als Bettvorleger endet.“

Seine derzeitige Prominenz hat er dann aber doch noch genutzt und somit wird im Moment viel über komplizierte Themen, vor allem die Vorratsdatenspeicherung, diskutiert. Dass es für einen deutschen Richter so schwierig und problematisch sei, an Daten von E-Mail-Providern oder eben Sozialen Netzwerken im Ausland, wie Facebook zu kommen, sei eines dieser Themen. Gelesen: n-tv.de

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Erstellt am: 25.02.2012 18:05 Uhr

Ausstellung „Rapa Nui“

Die Stiftung Mata Ki Te Rangi und der Parque Etnográfico Pirámides von Güímar in Santa Cruz de Tenerife haben die neue Dauerausstellung des Parks „Rapa Nui.Polonesia: Supervivencia Extrema“ eröffnet, die vom chilenischen Landesausschuß zur Kooperation mit der UNESCO unterstützt wird. Die Ausstellung hebt unter anderem die faszinierenden Erfahrungen hervor, die von einer polinesischen Gesellschaft erreicht wurden, um ihr Überleben in einem extrem verarmten Ambiente zu ermöglichen.

www.piramidesdeguimar.es

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Erstellt am: 25.02.2012 01:54 Uhr

LOS REALEJOS

Das Plenum verlangt den sofortigen Beginn der Arbeiten im historischen Zentrum von Realejo Bajo
Der vollständige Stadtrat von Los Realejos traf gestern einstimmig den Entschluss, von der Inselregierung den unverzüglichen Beginn der Arbeiten zur Verbesserung des historischen Zentrums von Realejo Bajo zu fordern. Die lokale Regierung (PP) wählte diese Initiative im Wege der Dringlichkeit mit dem Ziel, bei dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen der Kanarischen Inseln sicherzustellen, dass die bereitgestellten Mittel in diesem Jahr, in Hinsicht auf die Tourismus-Infrastruktur ohne Verzögerung ihren Einsatz finden.

In der gestrigen Plenarsitzung wurden auch neue städtische Verordnungen über die Tierhaltung, auch potenziell gefährlicher Tiere, über Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden und Anlagen genehmigt.
Die Verordnung über die Viehzucht und potenziell gefährlicher Tiere beinhaltet Maßnahmen wie die Schaffung einer kommunalen Zählung von Haustieren und potentiell gefährlicher Tiere, sowie das Verbot des „Zugangs, freien Herumlaufens oder Aufenthalt der Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden in öffentlichen Schwimmbädern, auf Stränden und in Schwimmbädern, sofern nicht ausdrücklich erlaubt, sowie auf Spielplätzen, in öffentlichen Gärten und Grünanlagen“.
Diese Verordnung verbietet außerdem den Hahnenkampf. Die Sanktionen reichen von 50 bis 20.000 Euro.
Gelesen: El Dia

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Erstellt am: 25.02.2012 01:34 Uhr

Der Knoblauch

Da diese Heil und Würzpflanze, die ebenfalls zur Gattung der Liliengewächse gehört, sehr viele gleiche Eigenschaften wie die Zwiebel aufweist, erübrigt sich eine ausgiebige Erörterung. Bekannt sind vom Knoblauch seine blutdrucksenkende, kreislaufanregende und die Widerstandskraft des Körpers steigernde Wirkung. Darüber hinaus ist die Knoblauchknolle aber auch ein gutes Vorbeugemittel gegen Krebs und Arteriosklerose.
Der Knoblauch ist besonders wirksam:
1.  bei Schleimhautentzündungen des Magen-Darm-Traktes, bei Verstopfung, Durchfall, Blähungen, Ruhr, Cholera, Typhus und bei allen infektiösen Erkrankungen des Darmes, bei Störungen des Säureverhältnisses in Magen und Darm und bei Appetitlosigkeit,
 2.  bei Leber und Gallenleiden,
 3.  bei Blutdruckveränderungen,
 4.  bei Arterienverkalkung,
 5.  bei venösen Beschwerden,
 6.  bei Angina pectoris (der Knoblauch erweitert die Gefäße am und im Herzen und baut Ablagerungen ab),
 7.  bei Krebs;
 8.  bei Krankheiten der Lungen und Bronchien,
 9.  bei Kreislaufstörungen,
10.  bei Herzinsuffizienz,
11.  bei körperlichen und nervlichen Schwächezuständen,
12.  bei Wurmkrankheiten,
13.  bei Rheuma und Gicht,
14.  bei Erliegen der körpereigenen Abwehrkraft,
15.  zur Blutreinigung.
Die beste Wirkung erzielt man, wenn täglich 1 frische Zehe Knoblauch, eventuell mit Petersilie, auf ein Butterbrot verteilt oder unter die bereits tellerfertigen Speisen gemischt wird.
Bei Darmparasiten gibt man Kindern Knoblauchsaft in Milch, Erwachsenen 3 mal täglich 15 bis 20 Tropfen der Tinktur in ½ Glas Wasser. JBV

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Erstellt am: 25.02.2012 01:00 Uhr

Ilse – neugeborenes Delphinmädchen im Loro Parque

Diese jüngste Erfolgsmeldung einer Delphingeburt unterstreicht einmal mehr die positiven Nachzuchtergebnisse und die belegt, das Wohlergehen der Tiere.

Im Loro Parque gab es kürzlich Nachwuchs bei den großen Tümmlern im Delphinbecken. Diese Geburt ist ein wichtiges Ereignis, auf das der Park sehr stolz ist. Belegt sie doch einmal mehr, dass sich die Tiere im Loro Parque und dem eigens für sie kreierten Delphinarium sehr wohl fühlen. Fortpflanzung bei Tieren in Gefangenschaft ist immer ein wichter Indikator für das Wohlbefinden der Tiere.         

Sanibel, die 31-jährige frisch gebackene Delphin-Mutter hat eine Delphinmädchen zur Welt gebracht. Die kleine Ilse  ist jetzt rund zwei Monate alt und wiegt schon 40 Kilo. Ihre Entwicklung wird seit dem Moment ihrer Geburt ständig von Tierärzten und Trainer überwacht. Sechs Stunden dauerte der Geburtsvorgang. Dann endlich war das Kleine geboren. Schon nach wenigen Augenblicken schwamm das cirka ein Meter lange Jungtier an die Wasseroberfläche, um seinen ersten Atemzug zu tun. Seitdem weicht es seiner Mutter nicht mehr von der Seite. Beide dürfen im medizinischen Becken ihre Zweisamkeit beim Stillen genießen und Schwimmen synchron ihre Runden.      

„Für uns alle hier im Loro Parque ist diese Geburt ein großer Tag gewesen. Denn er belegt das Wohlbefinden unserer Tiere“, betonte Wolfgang Kiessling, Präsident des Loro Parque. Er selbst hat dem Delphinmädchen den Namen „Ilse“, zu Ehren seiner Mutter, die am gleichen Tag Geburtstag hatte, gegeben.

Mit Ilse leben nun zehn große Tümmler im Loro Parque. Drei davon sind männliche Tiere, die übrigen sieben Exemplare sind Weibchen. Sie teilen sich sechs miteinander verbundene Becken, die mehr als sieben Millionen Liter Wasser, direkt aus dem Atlantik, fassen. Der Große Tümmler ist der am häufigsten von Menschen gehaltene Delphin. Er lebt in Küstennähe, in geringer Meerestiefe.

Derzeit leben in Europa rund 200 Delphine in zoologischen Gärten. Demgegenüber steht die Zahl von 300.000 jungen Meeressäugern, die alljährlich in der freien Wildbahn an den Folgen von Überfischung, Zusammenstößen, Unfällen, Wasservergiftung oder als Jagdopfer sterben.

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Erstellt am: 24.02.2012 23:18 Uhr

Spruch zum 25.02.12

„Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.“

Kurt Tucholsky, deutscher Journalist und Schriftsteller
* 09. 01. 1890 – Berlin
† 21. 12. 1935 – Göteborg

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Erstellt am: 24.02.2012 23:06 Uhr

Der 11. Streiktag „schluckt“ heute weitere 107 Flüge

Madrid, EFE. Und weiter geht es mit dem 11. Streiktag der Piloten bei Iberia. 107 Flüge der 315  für heute geplanten wurden für heute aniert.
Laut dem Unternehmen werden heute 208 Flüge, somit 66% der „geplanten“, stattfinden.
Die Flüge zwischen dem Festland, den Kanaren und Balearen bleiben jedoch in voller Höhe sowie 50% der Flüge mit einer Flugdauer von mehr als fünf Stunden.
Ein weiterer Streiktag ist für Mittwoch, den 29.2., mit der Anierung von 130 Flügen avisiert.
Gelesen: El Dia

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Erstellt am: 24.02.2012 19:28 Uhr