Niederlage für Germanwings

Laut Beschluss des BGH in Karlsruhe dürfen Fluglinien keine hohe Pauschalgebühr fordern, wenn ein Kunde seine Bezahlung per Bankeinzug rückgängig machen möchte. Die Richter erklärten eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen von Germanwings für nichtig. In dieser Klausel wurde eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro für diesen Vorgang gefordert. Der BGH ist der Ansicht, daß die Kosten der Bearbeitung in der Regel sehr viel geringer seien.

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Erstellt am: 21.09.2009 06:22 Uhr

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