Neue Regelung bei der Mitnahme von Flüssigkeiten auf Flügen

Für die Mitnahme von Flüssigkeiten, auf Flugreisen innerhalb der EU, im Handgepäck gelten ab sofort neue Vorschriften. Ermöglicht wurde dies durch eine neue Technik zum Aufspüren von Flüssigsprengstoffen. Nun können Medikamente, Babynahrung sowie Flüssigkeiten aus Duty-Free-Einkäufen wieder im Handgepäck mitgenommen werden, aber mit der neuen Technik auf Sprengstoff untersucht.
Der gekaufte Artikel muß aber weiterhin zusammen mit dem Beleg bis zum Zielflughafen in dem versiegelten Sicherheitsbeutel mit rotem Rand bleiben. Diese Beutel sowie alle mitgeführten flüssigen Medikamente und Spezialnahrungen werden mit der neuen Methode überprüft.
Für die Sicherheitskontrolle vor dem Flug müssen alle Flüssigkeiten gesondert vorgelegt werden.
Kleine Mengen an Flüssigkeiten, bis 100 ml, dürfen demnach wie bisher in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel mitgenommen werden. Größere Mengen Flüssigkeiten und Produkte bei denen es sich nicht um Medikamente, Spezialnahrung oder zollfreie Ware handelt, müssen auch weiterhin im normalen Gepäck aufgegeben werden.

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Erstellt am: 31.01.2014 10:08 Uhr

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