Sie wiesen damit mehrere Klagen zurück, die in der härteren Bestrafung von Männern einen Verstoß gegen das in der Verfassung verankerte Prinzip der Gleichberechtigung gesehen haben. Nach dem im letzten Jahr vom Parlament verabschiedeten Gesetz werden Männer bei Gewaltanwendung gegen eine Lebenspartnerin mit mindestens sechs Monaten Haft bestraft. Bei Frauen liegt die Mindeststrafe bei drei Monaten.
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Erstellt am: 18.05.2008 21:26 Uhr