Keine Entschädigung für Fluggäste

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem aktuell veröffentlichtem Urteil, daß Flugreisende keinen Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn sich ihr Flug wegen eines Generalstreiks oder eines Radarausfalls verspätet. Nach Meinung des BGH sind es „außergewöhnliche Umstände“, welche sich auch durch zumutbare Maßnahmen der Fluggesellschaft nicht vermeiden ließen. Ein Streik und Radarausfall wirken von außen auf den Flugbetrieb und die gesamte Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens ein und könnten von diesem nicht beherrscht werden, begründete der 10. Zivilsenat seine Entscheidung.
Der Anwalt von TUIfly wies daraufhin, daß es für eine Airline wirtschaftlich unzumutbar wäre, ständig ein Ersatzflugzeug mitsamt Besatzung rund um die Uhr vorzuhalten. Die Kosten für die Reisenden würden dadurch dramatisch steigen.

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Erstellt am: 16.06.2014 10:25 Uhr

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