Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen noch gewarnt. Ab dem 24. Oktober 2020 gilt dies nicht mehr für die Kanarischen Inseln.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln, zum Risikogebiet eingestuft wurde.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 grundsätzlich wieder möglich, mit Beschränkungen im Land. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.