Ganz Spanien wird aktuell als Gebiet, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ausgewiesen.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung bestehen.
Infos zu Quarantäne, Testpflicht, Kostenlose Tests, Merkblatt und Aussteigekarte finden Sie HIER.
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