Ist Ryanair schadensersatzpflichtig?

Letzte Woche hatte das Billigflugunternehmen Ryanair erklärt, Fuerteventura ab dem 31. Januar nicht mehr anzufliegen. Tausende Passagiere mussten daraufhin ihre Urlaubsplanung ändern. Jetzt erwartet Ryanair nach Meinung von Reiserechtsexperten Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Dabei müsste nicht nur der Flugpreis zurück erstattet werden, sondern auch die Kosten für die Stornierung von Hotel- und Mietwagenbuchungen.
Ryanair weist derweil die Forderungen zurück. Man wäre bereit die Flugkosten zu erstatten, aber keine Hotel- oder Mietwagenrechnungen. Die Fluggesellschaft verweist dabei auf die EU-Fluggastverordnung, nach der kein Schadenersatzanspruch bestehe, wenn der Flug mindestens 14 Tage vor dem terminierten Abflug gestrichen wurde.

Infos unter:

Erstellt am: 16.12.2008 16:22 Uhr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert