Hohe Geldstrafe für Ticketverkauf

Heiß brodelte die Gerüchteküche unter den Kollegen, als einer Autovermietung, die als Zusatzleistung Eintrittskarten in Themenparks oder Ausflüge verkaufte, eine Geldstrafe von 26.000 Euro ins Büro flatterte. Ein Betrag, den man nicht mal eben aus der Kaffeekasse begleichen kann. Andererseits ist der Verkauf von Eintrittskarten für viele kleine Büros ein wichtiges Zubrot, das hilft, die Unternehmenskosten zu tragen. „Wenn es gut läuft, kann man damit einen Teil der Miete oder eine Halbtagskraft bezahlen“, erzählt ein Insider, der nicht genannt werden möchte. Das Expressteam fragte deshalb bei Herrn Agustín González von „A bis Z Consulting“ in Puerto de la Cruz nach, wie die gesetzliche Rechtslage denn nun aussieht und auf welch schmalem Grat sich die Betroffenen bewegen.

Puerto de la Cruz – 04.08.2009 – Tatsächlich ist es so, dass jemand, der Eintrittskarten – oder noch schlimmer Ausflüge und Flüge – verkauft, eine Reisebürotätigkeit übernimmt, die einer Lizenz bedarf. Diese Lizenzen kosten je nach Umfang der Leistungen zwischen 60.000 und 120.000 Euro und bewegen sich damit in einem Rahmen, der für einfache Ticketverkäufe in keinem Verhältnis steht. „Es steht außer Frage, dass Ausflüge, Reisen etc. in den lizenzpflichtigen Aufgabenbereich der Reisebüros fällt und diesen Unternehmen vorbehalten ist.

Anders verhält es sich, wenn es ausschließlich um den Verkauf von Eintrittskarten, zum Beispiel in den Loro Parque oder den Siam Park, handelt, bei denen der Kunde selbst die Anreise übernimmt. In diesem Fall ist der Betreffende lediglich in einer Vermittlungsposition. Um diese auf legale Füße zu stellen, muss derjenige allerdings einen Vertrag mit dem entsprechenden Partner abschließen, der ihn zum Verkauf der Eintrittskarten autorisiert“, erklärt González als Experte. Ein geringer Aufwand, den es lohnt, auf sich zu nehmen. Eine andere Möglichkeit sei, sich mit einem Reisebüro zusammenzutun, und unter deren Lizenznummer zu arbeiten. In der Regel zahlt man dem Lizenzinhaber dann einen monatlichen Betrag für diese Form der Zusammenarbeit.

Betrachtet man die gültigen gesetzlichen Grundlagen auf den Kanaren etwas genauer, findet man noch weitere gängige Verhaltensweisen, die eigentlich illegal sind. So ist es beispielsweise verboten, auf der Straße Flyer und Prospekte zu verteilen, um Kunden anzulocken. Eine Praxis, die vor allem von Restaurants, besonders in den Tourismuszentren im Norden und im Süden, täglich zur Routine gehört, aber eine verbotene Handlung darstellt. „Missbrauch einer öffentlichen Fläche“ heißt dieser Tatbestand im Fachjargon. Eine Urlauberin aus Frankfurt, die in der Innenstadt von Puerto de la Cruz auf wenigen Metern mehrmals angesprochen wurde, antwortete nach ihrer Meinung gefragt: „Ich verstehe ja, dass jedes Lokal auf sich aufmerksam machen möchte, aber mir ist das lästig. Ich würde zum Beispiel aus Prinzip nicht in ein solches Restaurant gehen“. Die Gemeinden Arona und Adeje haben begonnen, das Werben auf der Straße mit Bußgeldern zu belegen und kündigten an, dies in der kommenden Wintersaison noch zu forcieren. Die Gäste sollen nicht ständig von Werbern belästigt werden, wenn sie gemütlich durch die Straßen bummeln. Auch die Inselregierung begibt sich zunehmend auf die Pirsch nach illegalen Geschäften auf dem Reisesektor. So tummeln sich mittlerweile zahlreiche Anbieter, vor allem im Internet, die Autos vermieten, Inselrundfahrten anbieten sowie Flüge, Immobilien oder Hotelunterkünfte verkaufen, ohne eine legale Firma angemeldet zu haben. Diese schwarzen Schafe betrügen nicht nur den Staat, da sie weder Steuern noch Betriebsabgaben oder Versicherungen bezahlen, sondern im Ernstfall auch den Kunden, der im Streitfall auf niemanden zurückgreifen kann. Drum prüfe, wer sich auf dem Tourismusmarkt eine „goldene Nase“ verdienen möchte, ob er dabei auf sicherem legalem Boden steht. Alles andere ist eine Luftblase, die als teurer Spaß verpuffen kann. (sv) Text zur Verfügung gestellt vom Kanarenexpress.

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Erstellt am: 08.08.2009 08:19 Uhr

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