Entschädigung für Passagiere

Ein Passagier der wegen einer ausgedehnten Sicherheitskontrolle am Flughafen seinen Flieger verpasst hatte, wird nun vom Bund entschädigt. Der Mann hatte im Juli 2011 in Frankfurt seinen Flug nicht antreten können, weil in seinem Handgepäck angeblich verdächtige Gegenstände entdeckt worden waren. Ein alarmierter Entschärfungstrupp der Bundespolizei brauchte gute drei Stunden zur Überprüfung des Gepäcks, um dann Entwarnung zu geben. Der Kläger habe die Verzögerung nicht zu verantworten und zu Recht rund 900 Euro für neue Tickets eingeklagt, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in einem in dieser Woche veröffentlichten Urteil.

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Erstellt am: 21.08.2013 09:33 Uhr

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