Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilte am Montag in Berlin mit, daß das Berliner Kammergericht Preisangaben der Fluggesellschaften Air Berlin und Ryanair im Internet als unvollständig und irreführend bewertet. Die Richter haben damit zwei Klagen von Verbraucherschützern stattgegeben.
Der Gesamtpreis der Flüge wird bei beiden Fluggesellschaften nur für einen ausgewählten Flug und nur unter der Preistabelle aufgeführt. Den Verbraucherschützern zufolge stellten die zuständigen Richter klar, daß es nicht reicht, den Endpreis irgendwo auf der Buchungsseite zu nennen.
Eine seit 2008 bestehende EU-Verordnung schreibt vor, daß Flugpreise gegenüber Verbrauchern immer inklusive Steuern, Gebühren und sonstiger Entgelte oder Kosten angegeben werden müssen.
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Erstellt am: 31.01.2012 23:37 Uhr