Zur Information hier noch einmal die aktuelle Warnstufe 1 für Teneriffa:
Die Einreise auf die Kanarischen Inseln: Es wird ein negativer PCR- oder Antigentest benötigt. Alternativ muss der vollständige Impfschutz nachgewiesen werden. Dieser muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Zudem muss die Reise über die „Spain Health Travel App“ angemeldet werden. Zudem soll schon bald die Nachweispflicht beim Bezug der touristischen Unterkunft enden. Dies wird wahrscheinlich nicht mehr zwingend notwendig sein, allerdings obliegt es dem Betreiber selbst, welche Maßnahmen er für seine Gäste bestimmt.
Maximale Personenzahl: Sie beträgt sowohl für Treffen im privaten als auch im öffentlichen Raum zwölf Personen. Ausnahmen gelten lediglich, wenn mehr Personen zusammenleben. Sobald ein weiterer Haushalt hinzukommt, gilt jedoch wieder die maximale Zahl von zwölf Personen.
Bars und Nachtclubs: Es gilt ein absolutes Tanzverbot. Die Kapazitäten entsprechen ansonsten denen der übrigen Gastronomie. Gesang ist mit Maske erlaubt. Allerdings muss das Mikrofon nach jeder Benutzung desinfiziert werden bzw. muss eine Folie für jeden Nutzer genutzt werden.
Öffentliche Räume: Die Kapazitäten von 75 Prozent dürfen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz. Werden Speisen und Getränke bei Veranstaltungen serviert, sinkt die Kapazität auf 50 Prozent.
Gastronomie: Die Kapazität beträgt pro Tisch zwölf Personen. Ab 03:00 Uhr morgens gilt eine Sperrstunde bis 06:00 Uhr. Die maximale Auslastung beträgt im Inneren 75 Prozent. Die Außenbereiche dürfen voll besetzt werden. Gäste im Innenbereich müssen sich mit vollem Namen und ihrer Ausweisnummer registrieren, um mögliche Nachverfolgungen zu ermöglichen.
Sport und Reisegruppen: Die maximale Gruppengröße beträgt 50 Personen.
Großveranstaltungen: Sie sind mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 750 Personen ohne vorherige Genehmigung erlaubt. Größere Zusammenkünfte müssen hingegen genehmigt werden. Volksfeste wie der Karneval bleiben dagegen weiter verboten.
Stand: 12.11.2021