Leider ist unsere Insel in den berühmten Zahlen wieder an der Spitze. Trotz erheblicher Maßnahmen konnte die Ausbreitung nicht soweit verhindert werden, das wir mit anderen Inseln auf Stufe zwei bleiben oder sogar die Stufe eins erreichen konnten.
Deshalb ist ab Samstag, dem 26. Juni ab 0:00 Uhr die Stufe DREI für Teneriffa ausgerufen worden. Diese Vereinbarung tritt ab dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Kanarischen Inseln in Kraft und wird solange aufrechterhalten, wie die Erklärung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise andauert.
Hier die seit dem 25. Juni neuen, angepassten Regeln der Stufe DREI:
Nächtliche Ausgangssperre
Es gibt KEINE Ausgangssperre mehr!
Treffen im öffentlichen und privaten Raum
Die Anzahl von Personen die sich in einer Gruppe im öffentlichen Raum, in geschlossenen Räumen, als auch in Bereichen unter freiem Himmel oder in privaten Bereichen treffen dürfen wird auf ein Maximum von vier Personen festgesetzt.
Ausnahme: Alle Personen der Gruppe leben in einem Haushalt.
Reisebeschränkungen
Die Reisebeschränkungen gelten NICHT für touristische Reisen aus anderen Ländern wenn die Buchung eines Hotels oder eine offizielle Ferienwohnung nachzuweisen ist.
Die Ein- und Ausreise für Personen von den Inseln ist eingeschränkt auf wichtige Ausnahmen:
- Das Aufsuchen von Gesundheits-Zentren, -Diensten und Einrichtungen [Arzt, Krankenhaus etc.].
- Zur Erfüllung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, behördlichen und rechtlichen Verpflichtungen
- Das Aufsuchen von Universitäten, Ausbildungsstätten und Schulen, einschließlich Kindergärten
- Rückkehr zum gewöhnlichen Wohnsitz oder Familienwohnsitz
- Hilfe und Pflege von Älteren, Minderjährigen, Pflegebedürftigen, Personen mit Behinderung und besonders Verletzlichen
- Zum Aufsuchen von Finanzinstituten und Versicherungen oder von Tankstellen in benachbarten Territorien
- Dringende Termine zu denen man geladen wurde, bei Behörden, der Justiz oder in Notariaten
- Erneuerung von Genehmigungen und öffentlicher Dokumentation, sowie andere unaufschiebbare Behördengänge
- Durchführung von unaufschiebbaren offiziellen Examen oder Prüfungen
- Pflege und Hilfe von Haustieren oder Tieren auf Farmen
- Training oder Wettkämpfe von Profi- oder Verbandssportlern auf nationaler oder internationaler Ebene
- Aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notlage
- Jede andere Aktivität analoger Natur mit entsprechendem Nachweis
Gastronomiebetriebe
Gastronomiebetriebe bleiben geöffnet, dürfen aber nur die Außenbereiche (Terrassen) nutzen. Auf den Außenbereichen dürfen sich nur maximal 50% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl befinden. Die Innenbereiche müssen geschlossen bleiben.
- Erlaubt sind maximal 4 Personen pro Tisch (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt)
- Buffet und Selbstbedienung ist in geschlossenen Räumen verboten aber unter freiem Himmel erlaubt. Eine Ausnahme bilden Buffets in Hotels. Diese sind weiterhin erlaubt, müssen aber von Hotelpersonal begleitet sein.
- Gastronomiebetriebe müssen bis 23:00 Uhr schließen.
- Kunden können Essen abholen (nur bis 23:00 Uhr)
- An den Tischen sind die Stühle so anzuordnen, dass die Personen sich nicht gegenüber sitzen, also quasi im Zick-Zack.
- Der Abstand von Stühlen von unterschiedlichen Tischen muss mindestens 2 Meter betragen.
- Auf den Terrassen oder anderen Bereichen unter freiem Himmel, die zur Bar oder dem Restaurant gehören, ist das Rauchen verboten.
Hotels
- maximal erlaubte Personenanzahl in Gemeinschaftsbereichen wird auf 33% begrenzt
- nur 4er Gruppen sind erlaubt
- Buffet erlaubt, wenn von Hotelpersonal begleitet
Ausflüge
- Maximal 20 Personen (in Vierergruppen)
- Bootsausflüge: maximal 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Vierergruppen, Essen und Trinken an Bord nur im Sitzen und im Freien
Strände
- max. 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Vierergruppen
Pools
- max. 33% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Vierergruppen
Sauna und Spa
- Saunas: geschlossen
- Spas in geschlossenen Räumen: geschlossen
Kinos, Konzertsäle
- bleiben offen, max. Personenanzahl wird auf 55% begrenzt
- Gruppen von max. 4 Personen, zwei Sitzplätze zwischen den Gruppen müssen frei bleiben
Museen, Ausstellungen
- Offen, 33% der max. Personenanzahl erlaubt
Fitness-Studio:
- Bleiben geöffnet, max. 33% der normalerweise erlaubten maximalen Personenanzahl
Allgemeine Hinweise
Die folgenden allgemeinen Hinweise gelten unabhängig von der Stufe in der sich die Insel befindet:
- Rauchen im Gehen auf offener Straße ist verboten
- Der Konsum alkoholischer Getränke auf offener Straße, in Parks oder sonstigen Bereichen unter freiem Himmel ist verboten
- Essen und trinken auf offener Straße oder unter freiem Himmel ist nur erlaubt, wenn 2m Abstand eingehalten werden können.
Auch weiterhin besteht bis auf einige Ausnahmen die Maskenpflicht: Quelle zur Maskenpflicht
Quelle zum Artikel vom 25. Juni