Das müssen Urlauber jetzt wissen:
Die Regierung der Kanarischen Inseln hat die Regeln für die Zeit nach dem Alarmzustand erneut gelockert. Zunächst war für die „neue Normalität“ ein Plan mit mehreren Verboten erstellt worden. Aufgrund der weiterhin sinkenden Corona-Zahlen wurden diese nun jedoch abgemildert.
Ende Juni hat die Regierung der Kanarischen Inseln offiziell die „neue Normalität“, wie die Politik die Zeit nach den Covid-19-Sonderregeln nennt, eingeläutet. Die speziellen Verhaltensregeln sahen dennoch weiterhin Ge- und Verbote vor. Anfang Juli wurden diese Regeln erneut gelockert. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie sich jetzt verhalten müssen:
Abstand
Das Abstandsgebot von 1,5 Metern gilt weiterhin. Ist es nicht möglich, die Distanz zu anderen Personen zu wahren, muss eine Gesichtsmaske getragen werden. Wird gegen diese Maskenpflicht verstoßen, gibt es Geldstrafen von bis zu 100 Euro.
Veranstaltungen und Massenaktivitäten
Die Grenze von 1.000 Personen bei Veranstaltungen im Freien darf nicht überschritten werden. In geschlossenen Räumen liegt diese schon bei 300 Teilnehmern. Zudem muss der Zugang gestaffelt erfolgen. Menschenansammlungen ohne Abstand gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.
Gastronomie
1,5 Meter Sicherheitsabstand müssen zwischen den Tischen, Tischgruppen oder an der Bar eingehalten werden. Es darf keine gemeinsam genutzte Speisenkarte verwendet werden.
Hotels, Apartments und andere touristische Unterkünfte
Die spezifischen Sicherheitsmaßnahmen jeder Einrichtung müssen eingehalten werden. Animationsveranstaltungen dürfen nur im Freien stattfinden. Dabei gibt es keinen Austausch von Requisiten. Bei Buffets müssen Spuckschutze verwendet werden. Zudem gibt es nur Einzelteller. Dies bedeutet, dass beispielsweise keine Schüsseln für alle auf einem Tisch platziert werden dürfen. Ab Anfang Juli sollen diese Regeln sukzessive gelockert werden. Daher ist es umso wichtiger, beim Check-in nach den aktuell gültigen Ge- und Verboten zu fragen.
Kulturelle Aktivitäten
In geschlossenen oder offenen Räumen werden die Sitzplätze im Voraus zugewiesen. Auch dabei gilt ein Sicherheitsabstand.
Sport
Gruppen bestehen aus maximal 30 Personen im Freien oder 25 Personen in Hallen. Dabei soll ein präventiver Hygiene-Abstand eingehalten werden, wenn die Sportart dies erlaubt. Ständiger zwischenmenschlicher Kontakt ist nicht gestattet.
Sportveranstaltungen und öffentliche Shows
Entweder wird der Sicherheitsabstand eingehalten oder eine Maske getragen. Zudem dürfen maximal 75 Prozent der eigentlichen Kapazität hereingelassen werden. Sollte diese größer sein, gilt die Beschränkung von 300 Personen in Hallen oder 1.000 Personen im Freien. Das sitzende Publikum muss ebenfalls einen Sicherheitsabstand einhalten.
Religiöse Veranstaltungen
Auch in Kirchen und vergleichbaren Einrichtungen gilt ein Sicherheitsabstand. Zudem dürfen maximal 75 Prozent der eigentlichen Kapazität oder die bereits bekannte Personenzahl teilnehmen.
Beerdigungen
Auch bei Bestattungen gilt der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern. Zudem dürfen maximal 50 Personen im Freien oder 20 Personen in geschlossenen Räumen anwesend sein. Das gilt auch für den Trauerzug. An Einäscherungszeremonien dürfen nicht mehr als fünf Personen teilnehmen.
Religiöse oder private Veranstaltungen
Der Sicherheitsabstand zwischen nicht im selben Haushalt lebenden Personen muss eingehalten werden. Auch hier gilt eine maximale Kapazität von 75 Prozent der eigentlichen Teilnehmerzahl. Maximal 250 Personen sind im Freien oder 150 in geschlossenen Räumen zugelassen.
Strände
Am Strand gelten die speziellen kommunalen Vorschriften, wobei ein Abstand von 1,5 Metern obligatorisch ist. Sport ist nur einzeln oder paarweise gestattet, wobei Kontakt jeglicher Art untersagt ist. Liegen oder Hängematten müssen nach dem Gebrauch desinfiziert werden. Dabei gilt ein Mindestabstand von zwei Metern.
Camping / Zelten
Camping ist nur mit vorheriger Genehmigung der Gemeinde und in Gruppen von maximal 20 Personen gestattet.
Nachtleben
Seit dem 2. Juli gilt, dass wieder mehr Personen in Bars und Clubs ausgehen dürfen. Das Tanzverbot bleibt allerdings weiterhin bestehen.
Zudem muss vor der Reise ein Gesundheitsdokument ausgefüllt werden. Ein daraus generierter QR-Code wird bei der Einreise benötigt.
Alle Informationen dazu finden Sie HIER.