Zündfunke, Montag 04.03.13

Diakon Bertram Bolz
Deutschsprachige Kath. Gemeinde in Puerto de la Cruz
Einen guten Start in diese neue Woche, wünsche ich Ihnen, liebe Schwestern und Brüder!
Was bin ich seit Rosenmontag nicht alles gefragt worden: Wie ist das denn – ein Papst kann doch nicht einfach zurücktreten? Wer wählt denn jetzt den neuen Papst und wer hat denn Ihrer Ansicht nach die besten Chancen? Was ist denn ein Konklave und seit wann gibt es das?
Fragen über Fragen, die vielleicht schon lange Zeit in den einzelnen Fragestellern geschlummert, die sich aber ganz neu Bahn gebrochen haben, als am Rosenmontag Papst Benedikt XVI. ganz überraschend mitgeteilt hat, dass er sich mit dem 28. Februar vom Amt des Papstes zurückziehen und nur noch dem Gebet widmen werde.
Als ich die Zündfunken für diese Woche ausgearbeitet habe, da war nun noch nicht ganz klar, wie das Procedere nach dem Rücktritt des Papstes sein werde. Normalerweise muss ja innerhalb von 15-20 Tagen nach dem Beginn der Sedisvakanz – also des Verwaist-Seins des Heiligen Stuhles – das Konklave zusammentreten und die Wahl beginnen. Kurz vor Schluss kam die Mitteilung, dass das Konklave auch früher beginnen könne, es müssten nur alle Kardinäle anwesend sein. Aber wie es dem nun schlussendlich auch sei, ich möchte Ihnen in dieser Woche die ein oder andere Antwort auf Fragen geben, die Sie derzeit vielleicht bewegen und auf die Sie gerne eine Antwort hätten – zumindest soweit mir dies möglich ist.
Übrigens war der Rücktritt von Benedikt XVI. zwar der erste seit mehr als siebenhundert Jahren. Aber wenn man den Äußerungen des Kirchenhistorikers Hubert Wolf glauben darf, dann haben mehrere Päpste in den letzten Jahrzehnten an diese Möglichkeit der Amtsaufgabe gedacht. So u.a. Pius XII. und auch Johannes Paul II. Aber da das Kirchenrecht in einem solchen Falle zu viele offene Fragen hat, haben wohl beide – auch auf Anraten enger Vertrauter – darauf verzichtet. Und es ist ja nun in der Tat so, dass es keine legale und legitime Möglichkeit seitens des Kirchenrechts gibt, im Falle einer Demenz oder sonst einer geistigen Erkrankung des Papstes, diese festzustellen und ihn seines Amtes zu entbinden. Deshalb löst ein rechtzeitiger Rücktritt aus freien Stücken dieses kirchenrechtliche Dilemma wenigstens zum Teil. Auch wenn er nun – wie bei Benedikt XVI. – eine historische Zäsur darstellt. Wie sagte ein Berliner Theologe dieser Tage: „Der Rücktritt des Papstes ist mit dem Mauerfall vergleichbar.“ Wir erleben dieser Tage also wirklich wieder einmal ein ganz historisches Ereignis, dessen Tragweite wir und auch die Kirche selbst, noch gar nicht richtig einordnen und abschätzen können.

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Erstellt am: 04.03.2013 18:57 Uhr

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