Die Spanischen Gerichte dürfen ab sofort nur noch die Menschenrechtsverletzungen verfolgen, bei denen Spanier beteiligt sind oder sich die Täter in Spanien aufhalten. Mit diesem Beschluss beendet das Parlament in Madrid die Praxis, dass sich spanische Ermittler unter Berufung auf die universelle Gerichtsbarkeit kümmern. Die neue Regelung gilt noch nicht für bereits laufende Verfahren.
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Erstellt am: 19.10.2009 23:00 Uhr