Maskenpflicht in ganz Spanien

In Kapitel II, Artikel 6 des Gesetzes 2/2021 vom 29. März 2021 über dringende Präventions-, Eindämmungs- und Koordinierungsmaßnahmen zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise wird nun eindeutig festgelegt, das eine Maskenpflicht in ganz Spanien angeordnet wird.
Dort heißt es:

Obligatorische Verwendung von Masken
1. Personen ab sechs Jahren sind in folgenden Fällen zur Verwendung von Masken verpflichtet:

a) Auf öffentlichen Straßen, in Außenräumen und in geschlossenen Räumen zur öffentlichen Nutzung oder für die Öffentlichkeit zugänglich.

b) Im Luft-, See-, Bus- oder Schienenverkehr sowie im ergänzenden öffentlichen und privaten Verkehr von Fahrgästen in Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen, einschließlich des Fahrers, wenn die Insassen der Tourismusfahrzeuge nicht gleichzeitig eine Wohneinheit sind. Bei Passagieren auf Schiffen und Booten ist es nicht erforderlich, Masken zu verwenden, wenn sie sich in ihrer Kabine befinden.

2. Die im vorherigen Abschnitt enthaltene Verpflichtung ist nicht durchsetzbar für Personen, die irgendeine Art von Krankheit oder Atembeschwerden aufweisen, die durch die Verwendung der Maske verschlimmert werden können, oder die aufgrund ihrer Behinderung oder Abhängigkeit nicht selbstständig die Maske abnehmen können oder Verhaltensänderungen haben, die ihre Verwendung unmöglich machen.

Auch bei einzelnen Outdoor-Sportarten, in Fällen höherer Gewalt oder in Notsituationen oder wenn aufgrund der Art der Aktivitäten die Verwendung der Maske gemäß den Angaben der Gesundheitsbehörden unvereinbar ist, wird sie nicht verlangt.

3. Der Einzelverkauf von chirurgischen Masken, die nicht einzeln verpackt sind, kann nur in Apotheken durchgeführt werden, um angemessene Hygienebedingungen zu gewährleisten, die die Qualität des Produkts sichern.

Quelle